Turnerbund „GERMANIA" 1889 e.V.
Neulußheim
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TTS RSG Kurpfalz

Zusatzvereinbarung RSG – Saison 2026/27
(TTS RSG Kurpfalz)

Gymnastin (Kind):  
Erziehungsberechtigte/r:  
Anschrift:  

§ 1 Einordnung, Notwendigkeit, Bestimmung Leistungssport

1.1 Bei den nachfolgenden Klauseln handelt es sich um Ergänzungen der Satzung des übergeordneten Vereins Turnerbund „Germania" 1889 e.V. Neulußheim. Die Bestimmungen der Vereinssatzung bleiben hiervon unberührt gültig.
1.2 Die Notwendigkeit dieses Zusatzes ergibt sich aus der expliziten Ausrichtung der RSG-Abteilung am Leistungssport.
1.3 Unter Leistungssport versteht man das intensive Ausüben eines Sports mit dem Ziel, im Wettkampf eine hohe Leistung zu erreichen (höherer Zeitaufwand, Fokussierung auf sportlichen Erfolg).

§ 2 Aufnahme, Einteilung in Leistungsgruppen

2.1 Die Trainingsleitung sichtet neu aufzunehmende Kinder über bis zu 6 Monate; die endgültige Aufnahme wird mit den Eltern besprochen.
2.2 Einteilung nach Leistungsstand (LK / WK / TTS-Kader / ggf. Übergangsgruppe); die Zuordnung kann sich jederzeit ändern.
2.3 Gruppenwechsel aus persönlichen Gründen sind während einer Saison nicht möglich.
2.4 Maximale Gruppengrößen: LK 12, WK 20, TTS-Kader 15, Mäusegruppe 15 Gymnastinnen.
2.5 Bei vollen Gruppen erfolgt die Aufnahme über eine Warteliste; eine Übergangsgruppe kann gebildet werden.

§ 3 Wettkämpfe, Musiken, Kostüme, Choreografien

3.1 Die Zugehörigkeit setzt die Bereitschaft zur Wettkampfteilnahme voraus.
3.2 Entscheidungen zur Wettkampfteilnahme trifft der Trainerstab nach Rücksprache mit den Eltern.
3.3 Startgelder übernimmt grundsätzlich die Abteilung; in Ausnahmefällen anteilige Umlage möglich.
3.4 Die Gymnastinnen verpflichten sich zur Teilnahme an den offiziellen Wettkämpfen der Saison.
3.5 Eine Medikamenteneinnahme ist vor einem offiziellen Wettkampf zu melden (Anti-Doping-Liste).
3.6 Ohne Teilnahme an einer Gruppenübung wird die Teilnahme an Einzelübungen nicht gestattet.
3.7–3.9 Musiken, Choreografien und Kostüme werden von der Trainerin abgestimmt/erstellt.

§ 4 Training

4.1 Das Trainerinnenteam steuert Inhalte und Umfang individuell; unentschuldigtes Fehlen ist nicht akzeptabel (bei Häufung Abmahnung).
4.2 Fehlende Einheiten von LK und TTS-Kader sind in Absprache nachzuholen.

§ 5 Ferien, schulische Veranstaltungen

5.1 Der bindende Jahrestrainingsplan regelt die Ferienzeiten; Ausnahmen nur nach Absprache.
5.2 Trainingsausfälle wegen schulischer Pflichtveranstaltungen sind unverzüglich anzukündigen.

§ 6 Rechtliches, Organisatorisches

6.1 Trainingssprache ist ausschließlich deutsch.
6.2 Die Aufsichtspflicht endet mit dem individuellen Trainingsende; die Eltern sichern die anschließende Beaufsichtigung.
6.3 Bei erheblicher Störung kann ein Aussetzen bis zum Ausschluss vom Training erfolgen; die Eltern werden benachrichtigt.
6.4 Der Ehrencodex (extra Dokument) ist von Eltern und Gymnastin durchzusprechen und zu unterschreiben.
6.5 Interne Vereinsinformationen sind nicht an Dritte weiterzugeben.
6.6 Gesprächstermine per E-Mail/WhatsApp bei Trainerin oder Abteilungsleitung.
6.7 Die Eltern verpflichten sich zur Unterstützung (Auf-/Abbau und Staubsaugen der Teppiche, Kuchen-/Salatspende, Mithilfe beim Wettkampfablauf); die Aufgabenverteilung erfolgt durch die Abteilungsleitung.
6.8 Bei größeren Events wird ein Eltern-Organisationsteam gebildet.

§ 7 Abteilungsbeitrag, Kündigungsfrist

7.1 Es gilt die Beitragsordnung i.V.m. der Satzung des TBG „Germania" Neulußheim 1889 e.V.
7.2 Zusätzlich zum Jahresbeitrag werden ein Abteilungsbeitrag RSG sowie eine Aufnahmegebühr RSG erhoben.
7.3 Deren Höhe setzt die Abteilungsleitung jährlich fest; eine Erhöhung bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
7.4 Für finanziell schwache Familien besteht die Möglichkeit einer Unterstützung über Stadt/Gemeinde.
7.5 Austritt aus der Abteilung zum Schuljahresende mit 4 Wochen Frist; Austritt aus dem Gesamtverein nur bis 30.11.
7.6 Beide Austrittserklärungen bedürfen der Schriftform.

§ 8 Schlussbestimmungen

Bei Verstößen behält sich die Abteilungsleitung – nach Rücksprache mit dem Vereinsvorsitz – Maßnahmen bis zum Abteilungsausschluss vor. Diese Bestimmung ist von jedem Mitglied der Abteilung RSG zu unterzeichnen, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter.

Ich,  , bestätige mit meiner Unterschrift, diese Zusatzvereinbarung für   gelesen zu haben und anzuerkennen.

Name des Kindes (Druckbuchstaben):
Unterschrift Gymnastin
Ort, Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Turnerbund „Germania“ 1889 e.V. Neulußheim · Stand des Ausdrucks: 30.10.2026

Tipp beim Drucken: Falls die Unterschrift auf einer zweiten Seite landet, im Druckdialog unter „Weitere Einstellungen" die Option „An Seite anpassen“/„Fit to page“ wählen bzw. die Skalierung auf ca. 90–95 % stellen.