Aufwands- und Vergütungsordnung

Turnerbund „ Germania“ 1889 e.V. Neulußheim Postfach 1177 68809 Neulußheim
Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet.

Inhalt

§ 1 Grundsatz
1.1 Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
1.2 Ehrenamtlich tätige Mitglieder können Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen und steuerpflichtigen Vorgabe der Vergütungsordnung für die Vereinstätigkeit erhalten.

§ 2 Ausführung
2.1 Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a ESTG ausgeübt werden.
2.2 Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (2.1) trifft der Gesamtvorstand.
2.3 Der geschäftsführende Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen eine Aufwandsentschädigung nach Abs. (2.1) zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.
2.4 Im Übrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.
2.5 Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur bis zum 31. März des Folgejahres nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
2.6 Vom Gesamtvorstand können per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden.

§ 3 Schlussfassung
Diese Aufwands- und Vergütungsordnung wurde von den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung am 14. März 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.. Aenean diam dolor, accumsan sed rutrum vel, dapibus et leo.