Ehrungsordnung

Turnerbund „Germania“ 1889 Neulußheim Postfach 1177 68809 Neulußheim
Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet.

Inhalt

§ 1 Grundsätze
Der TBG Neulußheim kann Ehrungen aussprechen. Er würdigt damit besondere Treue zum Verein und erkennt besondere Verdienste um den Sport oder den Verein an. Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement. Ein Rechtsanspruch auf Ehrungen besteht nicht. Die Ehrungen werden im Allgemeinen im Rahmen der Jahreshauptversammlung vorgenommen.

§ 2 Ehrungen
2.1 Folgende Ehrungen sind möglich
a) Ehrennadel in Silber mit Urkunde für eine 25-jährige Mitgliedschaft
b) Ehrennadel in Gold mit Urkunde für eine 40- jährige Mitgliedschaft
c) Ehrennadel in Gold mit Urkunde für eine 50- jährige Mitgliedschaft Sie ist Voraussetzung für eine Ehrenmitgliedschaft.
d) Ehrennadel in Gold mit Urkunde für eine 60- jährige Mitgliedschaft
e) Ehrennadel in Gold mit Urkunde für eine 65- jährige Mitgliedschaft
f) Ehrennadel in Gold mit Urkunde für eine 70- jährige Mitgliedschaft
h) Ehrennadel in Gold mit Urkunde für eine 75- jährige Mitgliedschaft.
2.1.1 Ehrenurkunde für außerordentliche Verdienste
2.1.2 Ehrenvorsitz Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Sie erhalten eine Urkunde.
2.1.3 Die Ehrenmitgliedschaft kann auch ohne Voraussetzung §2.1.c) an Personen verliehen werden, die sich außerordentliche Verdienste um den Verein erworben haben.

§ 3 Festlegung und Verfahren
3.1 Vorschlagsberechtigt sind der Gesamtvorstand und die Abteilungen des Vereins.
3.2 Über die Vorschläge entscheidet der Gesamtvorstand.
3.3 Mit der Ehrenmitgliedschaft und dem Ehrenvorsitz ist eine Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden. Die Beitragsbefreiung tritt im Folgejahr nach der Ernennung in Kraft.

§ 4 Aberkennung von Ehrungen Der Gesamtvorstand kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§ 5 Schlussbestimmung Diese Ehrungsordnung wurde von den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung am 14. März 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.