RSG-Abteilungsordnung (DTB-Turntalentschule)
Vertrag zur Saison 2024/25 (TBG Neulußheim/TTS RSG Kurpfalz)
§ 1 Einordnung, Notwendigkeit, Bestimmung Leistungssport
1.1 Bei den nachfolgend ausgeführten Klauseln handelt es sich um Ergänzungen der Satzung des übergeordneten Vereins: Turnerbund „Germania“ 1889 e.V. Neulußheim. Die Bestimmungen der Vereinssatzung bleiben hiervon unberührt gültig.
1.2 Die Notwendigkeit dieses Zusatzes ergibt sich aus der expliziten Ausrichtung der RSG-Abteilung am Leistungssport sowie der daraus resultierenden Besonderheiten.
1.3 Unter Leistungssport versteht man das intensive Ausüben eines Sports mit dem Ziel, im Wettkampf eine hohe Leistung zu erreichen. Der Leistungssport unterscheidet sich vom Breitensport insbesondere durch den wesentlich höheren Zeitaufwand sowie die Fokussierung auf den sportlichen Erfolg.
§ 2 Aufnahme, Einteilung in Leistungsgruppen
2.1 Die Trainingsleitung behält sich vor, alle neu-aufzunehmenden Kinder über den Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu sichten. Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme des Kindes in die TTS erfolgt anschließend und wird mit den Eltern besprochen.
2.2 Die Trainingsleitung teilt die Kinder entsprechend ihres Leistungsstandes in die entsprechende Gruppe ein (LK/WK/TTS-Kader/ ggf. Übergangsgruppe). Die Zuordnung zu einer Gruppe kann sich jederzeit ändern.
2.3 Generell gilt: Gruppenwechsel aus persönlichen Gründen sind während einer Saison nicht möglich.
2.4 Die momentane maximale Gruppengröße beträgt:
– LK 12 Gymnastinnen
– WK 20 Gymnastinnen
– TTS-Kader 15 Gymnastinnen
– Mäusegruppe 15 Gymnastinnen
2.5 Wenn die entsprechenden Gruppen ihre maximale Anzahl erreicht haben, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt. Sobald ein Platz frei wird, rückt das nächste Kind nach. Eine entsprechende Übergangsgruppe kann gebildet werden.
§ 3 Wettkämpfe, Musiken, Kostüme, Choreografien
3.1 Das Training dient dem kontinuierlichen Fortschritt und dem Vorbereiten auf Wettkämpfe. Die Zugehörigkeit zu der Abteilung setzt generell die Bereitschaft zur Wettkampfteilnahme voraus.
3.2 Entscheidungen rund um die Wettkampfteilnahme trifft der Trainerstab nach Rücksprache mit den Eltern.
3.3 Grundsätzlich übernimmt die RSG Abteilung die Startgelder für die Wettkämpfe innerhalb von Deutschland. Da Auslandswettkämpfe auf freiwilliger Basis erfolgen, ist das Startgeld zwei Wochen im voraus von den Eltern zu bezahlen.
3.4 Die Gymnastinnen verpflichten sich an den offiziellen Wettkämpfen der laufenden Saison (Schuljahr)teilzunehmen. Die Eltern sollten hierfür ihre Kinder dementsprechend unterstützen.
3.5 Eine Medikamenteneinnahme ist der entsprechenden Trainerin vor einem offiziellen Wettkampf zu melden. (Anti-Doping-Liste)
3.6 Die Gymnastinnen für die Gruppenübungen werden von der Trainerin ernannt. Hier gilt: Ohne die Teilnahme an einer Gruppenübung wird die Teilnahme an Einzelübungen nicht gestattet.
3.7 Musiken werden von der Trainerin je nach Charakter des Kindesausgesucht.
3.8 Die Choreografien werden von der Trainerin entsprechend des Charakters und des Leistungsstandes des Kindes erstellt. Ab Schüleralter hat jedes Kind eine eigene Übung. Im Bereich der Kinderklassen bis 9 Jahren haben in der Regel mehrere Kindereine Übung gemeinsam (Ausnahmenvorbehalten)
3.9. Kostüme werden passend zum Kind und zur Musik nach Absprache mit der Trainerin angefertigt.
§ 4 Training
4.1Das Trainerinnenteam konzipiert, organisiert und steuert das Training (Inhalte und Umfang)jeder Gymnastin individuell. Die Gymnastinnen (bzw. die Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet sich nach besten Kräften das Trainingskonzept einzuhalten. Unentschuldigtes Fehlen ist nicht akzeptabel. Bei Häufung erfolgt eine Abmahnung.
4.2 Fehlende Trainingseinheiten müssen von Kindern der LK und TTS-Kader in Absprache mit der Trainerin nachgeholt werden.
§ 5 Ferien, schulische Veranstaltungen
5.1 Zu Beginn des Schuljahres (bzw. Halbjahres) wird von der Trainingsleitung ein Jahrestrainingsplan erstellt–dieser regelt die Ferienzeiten der Gymnastinnen. Der Plan ist bindend. Ausnahmen können, in seltenen Fällen, nach Absprache mit der Trainingsleiterin vereinbart werden.
5.2 Trainingsausfälle wegen schulischer Pflichtveranstaltungen sind unverzüglich nach Bekanntgabe durch die Schule bei der Trainerin oder der Abteilungsleitung anzukündigen.
§ 6 Rechtliches, Organisatorisches
6.1 Die Sprache im Trainingsbetrieb ist ausschließlich deutsch.
6.2 Die Aufsichtspflicht des Trainerstabs endet mit dem individuellen Trainingsende für das Kind. Die Eltern haben eigens dafür zu sorgen, dass die anschließende Beaufsichtigung des Kindes nahtlos sichergestellt ist.
6.3 Sollte durch das Kind der allgemeine Trainingsverlauf maßgeblich gestört werden, z.B. durch störendes Verhalten oder das Kind widersetzt sich gegenüber den Trainerinnen, kann ein kurzzeitiges Aussetzen bis hin zum Ausschluss am Training ausgesprochen werden. In dem Fall werden die Eltern des Kindes benachrichtigt; die Aufsichtspflicht der Trainerinnen gilt solange, bis das Kind abgeholt ist.
6.4 Der Ehrencodex (extra Dokument) ist von den Eltern, gemeinsam mit der Gymnastin, durchzusprechen und zu unterschreiben.
6.5 Interne Vereinsinformationen sind nicht an Dritte weiter zu geben, insbesondere nicht an andere Vereine. In dem Fall kommt es zu einer Abmahnung.
6.6 Persönliche Gesprächstermine können, per E-Mail oder WhatsApp, bei der jeweiligen Trainerin oder der Abteilungsleitung angefragt werden. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah.
6.7 Zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens (allgemeiner Trainingsbetrieb, Durchführung von Wettkämpfen) ist die Unterstützung der Eltern der Mitgliedskinder unabdingbar. Die Eltern verpflichten sich zur Beteiligung impliziert durch die Vereinsanmeldung ihres Kindes. Zu den Verpflichtungen gehören ganz konkret: Auf-/Abbau der Teppiche. Staubsaugen der Teppiche, Kuchen-/Salatspende an Wettkämpfen, Mithilfe beim Wettkampfablauf. Die Aufgabenverteilung erfolgt durch die Abteilungsleitung.
6.8 Bei Bedarf wird für ein größeres Event ein Organisations-Team bestehend aus den Eltern der Gymnastinnen gebildet.
§ 7 Abteilungsbeitrag, Kündigungsfrist der Abteilung
7.1 Es gilt die Beitragsordnung in Verbindung mit der Satzung des Turnerbund „Germania“ Neulußheim 1889 e.V.
7.2 Zusätzlich zum Jahresbeitrag des Vereins wird gemäß §1.2 Beitragsordnung ein Abteilungsbeitrag RSG sowie eine Aufnahmegebühr RSG erhoben.
7.3 Die Höhe des Abteilungsbeitrags RSG und der Aufnahmegebühr RSG wird von der Abteilungsleitung RSG jährlich festgesetzt, jedoch bedarf eine Erhöhung der Zustimmung des Gesamtvorstandes des Vereins.
7.4 Bei finanziell schwachen Familien gibt es die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung über die Stadt oder Gemeinde zu beantragen. Die Abteilungsleitung steht der Familie beratend zur Seite.
7.5 Der Austritt aus der Abteilung kann zum 30.6 und 31.12 erklärt werden. Der Austritt aus dem Gesamtverein ist immer zum 31.12 mit Kündigung bis spätestens 30.11 möglich.
7.6 Sowohl die Austrittserklärung für die Abteilung als auch für den Verein bedürfen der Schriftform oder erfolgen über die Homepage.
§ 8 Schlussbestimmungen
Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen diese Vorgaben behält sich die Abteilungsleitung vor, nach Rücksprache mit dem Vereinsvorsitz, Maßnahmen zu ergreifen, die je nach Schwere und Häufigkeit, bis zum Abteilungsausschluss reichen können. Diese Bestimmung ist von jedem Vereinsmitglied der Abteilung RSG zu unterzeichnen, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter. Diese Zusatzvereinbarung wurde von der Abteilungsleitung RSG des TBG Neulußheim am 28.05.2021 beschlossen und ist ab dem 01.08.2021 wirksam.
Neulußheim, 28.05.2021