Mitteilung über Änderung der Anschrift oder ZahlungsverkehrTeilen Sie uns mit, wenn sich ihre Anschrift oder Bankverbindung geändert hat. Anschrift oder IBAN ändern Änderungsmitteilung Bitte Ihre Mitgliedsdaten zur Identifizierung vorgeben: Ihre Mitgliedsnummer (sofern zur Hand): Vorname*: Nachname*: Straße*: Hausnummer*: PLZ*: Ort*: Bitte NUR die Felder der relevanten ÄNDERUNGEN ausfüllen: Nachname neu: Straße neu: Hausnummer neu: PLZ neu: Ort neu: ---- Änderung der Bankverbindung ---- Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats einer wiederkehrenden Zahlung - Zahlungsempfänger: Turnerbund „Germania“ 1889 e.V. Neulußheim Hebelstraße 2 Postfach 1177 68809 Neulußheim 68805 Neulußheim - Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 91 ZZZ 0000 0224 43 Zahlungspflichtiger: Vorname: Nachname: BIC (8 oder 11 Stellen): IBAN (DE + BLZ + Kontonummer): DE (20 Stellen) Zahlungsverkehr bleibt - wie bisher - unverändert.Änderung: Ich nehme nicht mehr am SEPA-Lastschriftverfahren teil. Ich akzeptiere hiermit die zusätzliche Gebühren für den Verwaltungsaufwand.Änderung: Ich nehme am SEPA-Lastschriftverfahren teil. Ich ermächtige hiermit den o.a. Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Zahlungsempfänger hat mich über den Einzug in dieser Verfahrensart sowie über das Einzugsdatum unterrichtet. Der Jahresbeitrag wird am 10.03. eines Kalenderjahres eingezogen. Für nach dem 01.03. eingetretene Mitglieder erfolgt der Einzug des vollen Jahresbeitrages zum 10.07. Bei Eintritt vom 01.07. bis 30.10. erfolgt der Einzug des halben Jahresbeitrages am 10.9. bzw. 10.11. Bei Eintritt vom 1.11. bis 31.12. erfolgt der Einzug des Jahresbeitrages erst ab 01.01. der folgenden Kalenderjahres. Ein unberechtigter Widerspruch entspricht rechtlich keiner Kündigung. Die Kosten gehen zu Lasten des Kontoinhabers. Sicherheitsfrage: Wieviel sind 5+3?