Beitragsordnung

Beitragsordnung

Turnerbund „Germania“ 1889 e.V. · Vereinshalle: Hebelstraße 2

Turnerbund „Germania“ 1889 e.V., Postfach 1177, 68809 Neulußheim · Vereinshalle: Hebelstraße 2

§ 1 Grundsatz

1.1Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegt.

1.2Die Abteilungen sind im Bedarfsfall berechtigt, zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungs- , Aufnahme- oder Förderbeitrag zu erheben. Die Erhebung dieser Sonderbeiträge bedarf der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes.

1.3Für zusätzliche Sportangebote( Kurse, Reha-Programme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen von den Abteilungsleitern festgelegt werden.

1.4Grundsätzlich ist die Aufnahme in den Verein davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, dem Verein ein SEPA-Mandat für den Lastschrifteinzug des Jahresbeitrags und der Sonderbeiträge bzw. Umlagen ( s. § 1.5 ) zu erteilen. Die Zustimmung des Mitglieds dazu erfolgt mit der Erteilung des Lastschriftmandates. Für Mitglieder, die nicht am SEPA- Lastschriftverfahren teilnehmen, gelten die unter 2.1. und 2.2. genannten Fälligkeitstermine. Außerdem erhöht sich der Beitrag bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren um eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro.

1.5Für Sonderausgaben kann eine einmalige Umlage erhoben werden. Über die Höhe entscheidet die Jahreshauptversammlung. Sie bestimmt auch die Frist, in der die Summe gezahlt werden muss. Sonderausgaben sind z.B. größere Reparaturen, Renovierungen, Baumaßnahmen an der vereinseigenen Halle, zur Deckung eines entstandenen Defizits, zur Tilgung evtl. zu erwartender Schulden, usw.

1.6Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend Änderungen der Kontoangaben ( BIC und IBAN), den Wechsel des Bankinstituts sowie die Änderung der persönlichen Anschrift und der E-Mail-Adresse mitzuteilen.

1.7Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren ( Rücklastschriften) belastet, sind die tatsächlich anfallenden Gebühren zuzüglich 10 Euro Verwaltungsgebühr durch das Mitglied zu tragen.

1.8Wenn der Jahresbeitrag, die Sonderbeiträge bzw. Umlagen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen sind, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnungen in Zahlungsverzug.

1.9Im Übrigen ist der Verein berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu zahlen.

§ 2 Beiträge und Umlagen

2.1Der Mitgliedsbeitrag ist ein kalenderjährlicher Beitrag, der spätestens zum 01.03.eines jeden Jahres zu entrichten ist. Im Lastschriftverfahren wird er am 10.03. eines jeden Kalenderjahres eingezogen.

2.2Für nach dem 01.03. eingetretene Mitglieder erfolgt der Einzug des vollen Jahresbeitrages jeweils zum 10.07. Bei Eintritt vom 1.7. bis 30.10. erfolgt der Einzug des halben Jahresbeitrags am 10.9. bzw. 10.11. Bei Eintritt vom 1.11. bis 31.12. erfolgt der Einzug des Jahresbeitrages erst ab 1.1. des folgenden Kalenderjahres.

2.3Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, bei besonderen Gründen Beitragsbefreiung, Herabsetzung oder Stundung des Mitgliedsbeitrags zu genehmigen.

2.4Für einmalige Umlagen gelten die Sonderregelungen wie unter Ziffer 1.5 der Beitragsordnung.

§ 3 Schlussbestimmung

Diese Beitragsordnung wurde von den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung am 10. März 2023 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Mitgliedshöhe

Grundsätzlich ist für die Bearbeitung der Mitgliedsanträge, Änderungen oder auch Kündigungen die Geschäftsstelle zuständig. Dort werden die Anträge bearbeitet und schriftlich bestätigt. Da die Geschäftsstelle nicht durchgehend besetzt ist, kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen, Rückfragen können daher jederzeit über die E-Mail-Adresse kontakt@tbg-neulussheim.de gestellt werden.

Die Beiträge werden gemäß der Mitgliederversammlung vom 07.03.2025 für die Zeit ab 01.01.2026 angepasst:

JahresbeitragAktive MitgliedschaftPassive Mitgliedschaft
Erwachsene 85,00 € 45,00 €
Kinder / Schüler / Jugendliche 75,00 € 30,00 €
Azubis / Studenten 19–25 Jahre * 75,00 € 30,00 €
Ehepaare 160,00 € 75,00 €
Familien oder 1 Elternteil mit Kindern ** 160,00 € 75,00 €
Förderbeitrag / Halbjahr 30,00 €
Bearbeitungsgebühr ohne SEPA-Lastschriftverfahren 10,00 € 10,00 €
*) Ab 18 Jahre ist grundsätzlich der Beitrag als Erwachsener zu zahlen. Der vergünstigte Beitrag bis max. zum 25. Lebensjahr ist nur mit einer Kopie des Ermäßigungsnachweises zusammen mit der Beitrittserklärung und mit der voraussichtlichen Dauer der Ausbildung möglich.
**) Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften/Elternteile mit max. 3 Kindern bis einschließlich Vollendung des 18. Lebensjahres. Von Vollendung des 19. bis max. 25. Lebensjahres ist eine Familienmitgliedschaft des Kindes nur in Verbindung eines Ermäßigungsnachweises (Schule, Studium, Ausbildung) möglich.
Die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro fällt an, wenn nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilgenommen wird – und ebenso, wenn eine Lastschrift aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat (z. B. ungedecktes Konto), nicht eingelöst werden kann. In diesem Fall trägt das Mitglied zusätzlich die tatsächlich anfallenden Bankgebühren (Rücklastschriften) (Beitragsordnung § 1.4 und § 1.7).

Abbuchung (Beitragsordnung § 2): Der Mitgliedsbeitrag ist ein kalenderjährlicher Beitrag, der spätestens zum 01.03. zu entrichten ist; im Lastschriftverfahren wird er am 10.03. eingezogen.
Bei Eintritt nach dem 01.03. wird der volle Jahresbeitrag am 10.07. eingezogen. Bei Eintritt vom 01.07. bis 30.10. wird der halbe Jahresbeitrag am 10.09. bzw. 10.11. eingezogen. Bei Eintritt vom 01.11. bis 31.12. erfolgt der Einzug erst ab 01.01. des Folgejahres.

  • Langjährige Mitglieder: Ab 50 Mitgliedsjahren ist die Mitgliedschaft laut Satzung beitragsfrei.

Zusätzliche Kosten pro Monat Rhythmische Sportgymnastik

Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 01.01.2026

Beitragseinzug fürHöheHäufigkeit
Aufnahmegebühr35,00 €einmalig per Lastschrift
Beitrag Level A (inkl. 5,00 € Ballettunterricht)70,00 €monatlich
Beitrag Level B62,50 €monatlich
Beitrag TTS-Gruppe (inkl. 5,00 € Ballettunterricht)65,00 €monatlich
Beitrag Mäuse und andere Gruppen40,00 €monatlich
Sonder-/EinzeltrainingPreise nach AbsprachePreise nach Absprache
Geschwisterrabatt2. Kind 50 % des aktuell geltenden Beitrags / ab 3. Kind freimonatlich
Choreografie neu – Level A50,00 €
Choreografie neu – Level B50,00 €
Choreografie neu – TTS-Gruppe und Level B Mini40,00 €
Vorhandene Choreografiehalber Preismonatlich
Choreografie gemeinsamAnteilig für jedes Kind
Kostüm – NeuPreise nach Absprache (Anzahlung 50,00 €)
Kostüm – gebrauchtPreise nach Absprache