Safe Sport, Gewaltprävention & Kinderschutz

Turnerbund „Germania“ 1889

Safe Sport, Gewaltprävention & Kinderschutz

Sicher turnen – Schutzkonzept des Turnerbunds

Bei uns sollen sich alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sicher, respektiert und wohl fühlen. Sport lebt von Vertrauen – deshalb treten wir jeder Form von Gewalt entschlossen entgegen: körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Mobbing, Diskriminierung, Vernachlässigung und Grenzverletzungen. Auf dieser Seite stellen wir unser Schutzkonzept vor und zeigen, wohin Sie sich wenden können.

Safe Sport beim Badischen Turner-Bund: Als Mitgliedsverein des Badischen Turner-Bundes (BTB) tragen wir die Safe-Sport-Initiative mit. Informationen, Materialien, Ansprechpartner und Fortbildungen finden Sie beim BTB: Safe Sport: Badischer Turner-Bund e.V.

Hilfe und Ansprechperson

Ansprechperson für Kinderschutz im Verein: Nadja Sielaff
E-Mail: Kinderschutz@tbg-neulussheim.de
Geschäftsstelle: Hebelstraße 2, 68809 Neulußheim · Tel. 06205 397741

Sie können sich jederzeit vertraulich an die Ansprechperson wenden – mit einem Verdacht, einer Beobachtung, einer Beschwerde oder einfach einem unguten Gefühl. Auch Kinder und Jugendliche dürfen sich direkt melden oder eine Person ihres Vertrauens bitten, für sie zu sprechen. Niemand muss Nachteile befürchten, der in guter Absicht einen Hinweis gibt.

Externe, kostenlose und anonyme Hilfe:

  • Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon): 116 111
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
  • In akuter Gefahr: Polizei 110 oder Notruf 112

Einen Vorfall melden

Eltern, Mitglieder und alle anderen können Beobachtungen oder Sorgen hier direkt und vertraulich melden. Die Meldung geht an unsere Kinderschutz-Ansprechperson; Sie erhalten eine Kopie ohne Details per E-Mail.

Akute Gefahr? Dann zuerst Polizei 110 / Notruf 112. Kinder und Jugendliche erreichen die „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111.

Ihre Meldung geht vertraulich an unsere Kinderschutz-Ansprechperson. Die Angaben werden verschlüsselt gespeichert und nur von den zuständigen Personen gelesen. Pflichtfelder sind mit * markiert. Unsicher, ob es „schlimm genug“ ist? Melden Sie trotzdem – wir prüfen und beraten.

Ihre Angaben

Worum geht es?

Bitte sachlich schildern: Was haben Sie gesehen oder gehört, was hat das Kind erzählt? Bitte nichts bewerten oder das Kind ausfragen.

Betroffene und Beteiligte

Unsere Haltung

Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat Vorrang vor allen anderen Interessen des Vereins. Wir verstehen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Vorstand, Abteilungsleitungen, Trainerinnen und Trainern, Helferinnen und Helfern, Eltern und Mitgliedern. Wir setzen auf eine Kultur des Hinsehens: Grenzen respektieren, Fragen erlauben, Fehler ansprechen.

Unser Schutzkonzept im Überblick

1. Sorgfältige Auswahl der Verantwortlichen

  • Wer im Verein Kinder und Jugendliche betreut oder anleitet, legt vor Beginn der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vor (§ 72a SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz). Die Vorlage wird wiederkehrend erneuert.
  • Das Führungszeugnis wird nicht im Verein gespeichert. Dokumentiert wird ausschließlich, dass es vorgelegen hat und wann.
  • Bewerbungs- und Kennenlerngespräche sprechen das Thema Schutz offen an.

2. Ehrenkodex und Verpflichtungserklärung

  • Alle Trainerinnen, Trainer, Übungsleitende und Helfende im Kinder- und Jugendbereich unterschreiben den Ehrenkodex sowie eine Verpflichtungserklärung zum Schutz vor Gewalt.
  • Der Ablauf ist in unserem Vereinssystem digital hinterlegt, damit niemand ohne Prüfung eingesetzt wird und Fristen nicht vergessen werden.

3. Verhaltensregeln im Training

  • Nähe und Distanz: Hilfestellungen am Gerät sind sportlich notwendig, erfolgen aber erklärt, angekündigt und mit Zustimmung des Kindes. Ein „Nein“ wird akzeptiert.
  • Transparenz: Einzeltraining und Gespräche unter vier Augen finden nach Möglichkeit offen einsehbar statt oder mit Wissen der Eltern. In Umkleiden und Duschen sind erwachsene Betreuende nicht allein mit Kindern.
  • Keine Geheimnisse: Geschenke, Geheimnisse oder Sonderbehandlungen, die ein Abhängigkeitsverhältnis erzeugen, sind tabu.
  • Respektvolle Sprache: Keine Beleidigungen, Bloßstellungen, sexualisierte Sprache oder diskriminierende Witze – weder durch Erwachsene noch unter Kindern.
  • Leistung ohne Druck: Training und Wettkampf dürfen fordern, aber nicht überfordern. Schmerzen, Angst und Erschöpfung werden ernst genommen. Es gibt keine Strafen durch Sport, Essens- oder Gewichtsvorgaben.
  • Fotos und Medien: Aufnahmen von Kindern entstehen nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten, nicht in Umkleiden und nicht über private Kanäle der Betreuenden. Private Einzelkontakte über soziale Medien sind zu vermeiden; Absprachen laufen in Gruppen oder über die Eltern.
  • Mitfahrten, Fahrten und Übernachtungen: Werden vorher mit den Eltern abgesprochen; Betreuende sind nicht allein mit einzelnen Kindern unterwegs, wo es sich vermeiden lässt.

4. Stärkung der Kinder und Jugendlichen

  • Kinder lernen, dass ihr Körper ihnen gehört, dass sie „Nein“ sagen dürfen und dass sie sich Hilfe holen dürfen.
  • Wir sorgen dafür, dass jedes Kind weiß, wer die Ansprechperson ist und wie sie erreichbar ist.
  • Kinder und Jugendliche werden bei Entscheidungen, die sie betreffen, altersgerecht beteiligt.

5. Information der Eltern

Eltern erfahren bei der Anmeldung, wie wir mit dem Thema Schutz umgehen, und finden hier alle Ansprechpartner. Rückfragen sind jederzeit willkommen.

6. Qualifizierung

  • Trainerinnen, Trainer und Verantwortliche werden zu Kinderschutz, Prävention und Intervention sensibilisiert; wir nutzen die Fortbildungs- und Informationsangebote des Badischen Turner-Bundes und des Deutschen Turner-Bundes.
  • Das Thema steht regelmäßig auf der Tagesordnung von Vorstands- und Trainerbesprechungen.

Wenn etwas passiert: Unser Vorgehen bei Verdacht

  1. Ruhe bewahren. Zuhören, glauben, nichts versprechen, was sich nicht halten lässt (kein „Ich sage es niemandem“). Das Kind nicht ausfragen und keine Vorwürfe machen.
  2. Beobachtungen aufschreiben – sachlich, mit Datum und ohne Deutung.
  3. Ansprechperson informieren (siehe oben, am einfachsten über das Meldeformular). Niemand muss allein entscheiden. Die Ansprechperson informiert den Vorstand nur im erforderlichen Umfang.
  4. Fachliche Beratung einholen: Wir ziehen eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamts oder eine Fachberatungsstelle hinzu und schätzen gemeinsam die Gefährdung ein (§ 8a und § 8b SGB VIII).
  5. Schutz sicherstellen: Bei einem Verdacht gegen Mitarbeitende wird die Tätigkeit bis zur Klärung ruhend gestellt – dies ist keine Vorverurteilung. Geschädigte erhalten Unterstützung und Schutz vor Konfrontation.
  6. Behörden einschalten, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht (Jugendamt, bei Straftaten Polizei). Eigene „Ermittlungen“ stellt der Verein nicht an.
  7. Dokumentieren und aufarbeiten: Der Vorgang wird vertraulich dokumentiert; wir ziehen Konsequenzen und lernen daraus, damit sich Ähnliches nicht wiederholt.

Vertraulichkeit und Datenschutz sind dabei oberstes Gebot: Informationen erhalten nur die Personen, die sie zum Schutz des Kindes benötigen. Wer einen Verdacht in guter Absicht meldet, hat keine Nachteile zu befürchten. Ein unbegründeter Verdacht führt nicht zu einer Verurteilung der betroffenen Person.

Risikoanalyse und Weiterentwicklung

Wir überprüfen regelmäßig, wo in unserem Vereinsalltag Risiken entstehen können – etwa bei Hallen und Umkleiden, Fahrten, Hilfestellungen, Einzeltraining oder digitaler Kommunikation – und passen unsere Regeln an. Das Schutzkonzept wird mindestens einmal jährlich im Vorstand besprochen. Verbesserungsvorschläge nehmen wir gern über die Ansprechperson entgegen.

Weiterführende Informationen

Stand: Oktober 2026